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Steuern / Sonstige 
Freitag, 15.12.2023

Weihnachtsfrieden 2023 in verschiedenen Bundesländern

Auch in diesem Jahr werden einige Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren und in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen durchführen.

Mitgeteilt haben dies bisher die folgenden Bundesländer (Stand 15.12.2023):

  • Nordrhein-Westfalen: vom 17.12.2023 bis 31.12.2023
  • Hessen: vom 20.12.2023 bis 31.12.2023
  • Thüringen: vom 21.12.2023 bis 26.12.2023
  • Bayern: vom 21.12.2023 bis 01.01.2024
  • Rheinland-Pfalz: vom 11.12.2023 bis 01.01.2024
  • Niedersachsen: vom 18.12.2023 bis 26.12.2023
  • Brandenburg: vom 22.12.2023 bis 29.12.2023
  • Sachsen: vom 24.12.2023 bis 01.01.2024
  • Baden-Württemberg: vom 25.12.2023 bis 31.12.2023

Mit dem Weihnachtsfrieden stellt die Finanzverwaltung sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. In dieser Zeit werden keine Betriebsprüfungen eingeleitet und keine Prüfungsberichte versandt. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet.

Dies gilt jedoch nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z. B. Säumniszuschläge, Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z. B. drohende Verjährung).

Steuerbescheide werden durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

Hinweis

Es ist damit zu rechnen, dass auch in weiteren Bundesländern vergleichbare Regelungen zur Anwendung kommen werden.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

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