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Zurück zur ÜbersichtMöglichkeit zum Zugang auch zu den E-Paper-Ausgaben für Print-Abonnenten einer Zeitung als umsatzsteuerliche, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistung
Das Finanzgericht des Saarlandes nahm dazu Stellung, inwieweit die ohne gesonderte Berechnung eines zusätzlichen Entgelts den Print-Abonnenten einer Zeitung in den Jahren 2009-2012 eingeräumte Möglichkeit zum Zugang auch zu den E-Paper-Ausgaben als umsatzsteuerlich eigenständige, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistung darstellt (Az. 1 K 1270/21).
Wenn der Herausgeber einer Zeitung den Abonnenten der Printausgabe ohne gesondertes Entgelt zusätzlich auch einen elektronischen Zugang zu den E-Paper-Ausgaben zur Verfügung stelle, erbringe er mit der Lieferung der Print-Ausgaben sowie der Zurverfügungstellung des Zugangs zum E-Paper zwei eigenständige Leistungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG.
Die Zurverfügungstellung des E-Paper-Zugangs sei keine unselbstständige Nebenleistung zur – dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden – Lieferung der Printausgaben, sondern unterliege als eigenständige Leistung vor Inkrafttreten von § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 dem Regelsteuersatz (hier: Streitjahre 2009-2012).
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