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Zurück zur ÜbersichtMangelhafter Reitsand: Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt Schadensersatz
Im Mittelpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg stand die Frage, ob der gelieferte Reitsand für eine Reitanlage mangelhaft war oder der üblichen Beschaffenheit entsprach (Az. 9 U 22/25).
Die Klägerin, Betreiberin einer Reitanlage, hatte eine auf Reitsand spezialisierte Firma aus Norddeutschland mit der Lieferung und dem Einbau eines bestimmten Reitsandbodens zum Preis von rund 12.000 Euro beauftragt, war jedoch mit dem Ergebnis unzufrieden: Der Boden sei zu tief, werde bei Wasserzugabe seifig und weise keinerlei Scherfestigkeit auf bzw. sei für den Reitbetrieb ungeeignet. Außerdem enthalte der Sand Mikroplastik. Nachdem die beklagte Lieferantin eine Nachbesserung ablehnte, ließ die Klägerin den Sand vollständig austauschen und verlangte die entstandenen Kosten in Höhe von 17.000 Euro zurück. Die Beklagte hielt dem entgegen, eine günstigere Nachbesserung durch Beimischung anderen Sands hätte ausgereicht. Dem widersprach die Klägerin: Wegen der Kontamination des Bodens mit Mikroplastikanteilen sei ein vollständiger Austausch unumgänglich gewesen.
Sowohl das Landgericht Osnabrück als auch das Oberlandesgericht Oldenburg gaben der Klägerin recht. Entscheidend war, dass der Sand nicht die für den Reitbetrieb wesentliche Tritt- und Rutschfestigkeit aufwies und damit als mangelhaft galt – auch ohne konkrete vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung. Ein später vorgelegtes Privatgutachten der Beklagten überzeugte das Oberlandesgericht Oldenburg nicht, da „kleinere Einschränkungen“ die Gebrauchstauglichkeit nicht ausreichend sicherstellten. Die Trittfestigkeit von Reitsand sei nach Auffassung der Richter für die vorgesehene Nutzung essenziell und könne im Reitsportbetrieb erwartet werden, um eine sichere und für Pferd und Reiter möglichst verletzungsfreie Nutzung der Reithalle zu gewährleisten. Zudem habe die labortechnische Untersuchung durch den Privatgutachter zweifelsfrei einen zu geringen Gehalt an Feinsand ergeben.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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