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Recht / Zivilrecht 
Montag, 20.04.2026

Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens

An acht deutschen Amtsgerichten (Mannheim, Nürtingen, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg (Mitte), Frankfurt am Main und Leipzig) beginnt die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine erste Version eines digitalen Eingabesystems freigeschaltet. Über das Eingabesystem können Bürger in einem schrittweisen Verfahren eine Klage erstellen und bei einem der teilnehmenden Amtsgerichte einreichen.

Zunächst steht das zivilgerichtliche Online-Verfahren im Rahmen der Erprobung für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro offen. Bei dem Online-Verfahren handelt es sich um eine eigene Verfahrensart mit eigenen Regeln sowie geringeren Gebühren: Das Verfahren soll vollständig digital geführt werden und für Bürger günstiger und weniger aufwändig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. Insbesondere kann das Online-Verfahren regelmäßig ohne mündliche Verhandlung stattfinden oder den Parteien die Teilnahme als Videoverhandlung ermöglicht werden.

In den kommenden Monaten sollen weitere Amtsgerichte den Erprobungsbetrieb des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens aufnehmen. Für einige teilnehmende Amtsgerichte beschränkt sich die Teilnahme auf die Geltendmachung von Fluggastrechten.

Ziel der Erprobung ist es, frühzeitig Feedback zum Verfahren und den digitalen Eingabesystemen einzuholen. Im weiteren Fortgang der Erprobung soll das zivilgerichtliche Online-Verfahren nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert werden. Damit soll die Grundlage für Entscheidungen über eine Ausweitung der Erprobung oder Überführung in einen flächendeckenden Regelbetrieb geschaffen werden.

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